Unsere Kindergartenordnung informiert Sie über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten getroffen werden.
Bring- und Abholzeiten
Schließzeiten
Die Schließtage geben wir zu Beginn jeden Krippenjahres in einem Übersichtsplan bekannt. Diese orientieren sich an den Schulferien. In einem Krippenjahr sind es insgesamt 30 Schließtage.
Sprechzeiten & Telefonate
Gespräche zwischen “Tür und Angel” sind wichtig und gut. Um allerdings nicht den Rhythmus der Gruppe zu stören, sollten sie möglichst kurz gehalten werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Elterngespräch. So haben alle mehr Zeit, ihre Bedürfnisse, Probleme oder Anregungen besser zu klären.
Telefongespräche werden von 7:15 bis 9:00 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr entgegengenommen.
Vor Beginn des Krippenjahres
Vor Beginn des neuen Krippenjahres findet ein Schnuppernachmittag für Eltern und Kind statt. An diesem Tag wollen wir die Buchungsvereinbarung treffe. Bitte U-Heft und Impfpass mitbringen.
Am ersten Tag bitte mitbringen
Kleidung
Die Kleidung sollte praktisch und zweckmäßig sein (alle Kleidungsstücke beschriften). Bitte denken Sie daran, dass fast täglich im Garten gespielt wird. Es empfiehlt sich, eine Matschhose und Gummistiefel in der Krippe zu lassen. Im Sommer bitte eine Mütze und Sonnencreme zum Schutz vor der Sonne mitgeben.
Wertsachen & persönliche Gegenstände
Für Wertsachen und persönliche Gegenstände (Geld, Schmuck, Spielsachen etc.) kann keine Haftung übernommen werden. Das betrifft auch die Kleidung der Kinder.
Bücherei
Die Kinder haben die Möglichkeit, Bücher in unserer Bücherei auszuleihen. Für einen einmaligen Beitrag von 10,00 € wird Ihr Kind “Büchereikind” und kann wöchentlich ein Buch mit nach Hause nehmen.
Brotzeit
Die Zutaten für die Brotzeit werden im wöchentlichen Rhythmus von allen Krippenfamilien eingekauft. Die Zubereitung der abwechslungsreichen und gesunden Brotzeit übernimmt das Krippenpersonal. Als Getränk wird Wasser angeboten.
Mittagessen
Von Montag bis Donnerstag hat ihr Kind die Möglichkeit in der Krippe Mittag zu essen, dies wird von der Mullewapp Küche geliefert. Der Unkostenbeitrag beträgt 4,00 € pro Essen.
Erkrankungen
Bei Erkrankungen, Hautausschlägen und Kopfläusen darf ihr Kind die Krippe nicht besuchen. Die Krippe ist über die Art der Erkrankung umgehend zu informieren (Infektionsschutzgesetz)
Versicherung
Die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nach §539 Abs. 1 Nr. 14 RVO in der Krippe sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Bei Wegeunfällen muss die Krippe informiert werden.
Kündigung des Krippenplatzes
Ist eine Kündigung während des Krippenjahres notwendig, z.B. Umzug, muss diese mindestens drei Wochen zum Monatsende schriftlich ausgesprochen werden.
Von Seiten des Kindergartens kann bei schweren Verstößen gegen die Kindergartenordnung (z.B. Nichtbezahlen des Beitrags; langes, unentschuldigtes Fehlen) der Krippenplatz gekündigt werden.